Rechte beim Verkehrsunfall
Schnell ist es passiert und plötzlich ist man in einen Unfall verwickelt. Oft folgt darauf Ratlosigkeit. Was ist zu tun? Welche Rechte beim Verkehrsunfall habe ich? Wie muss ich mich verhalten? Mit uns an Ihrer Seite bleiben Sie auf der rechtlich sicheren Seite und müssen sich dadurch keinerlei Sorgen machen. Nehmen Sie die professionelle Hilfe einer unserer Experten in Anspruch, so dass teure Fehler vermieden werden. Laut Gesetz haben Sie als unverschuldeter Geschädigter das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schaden erforderlich sind. Dies umfasst somit auch die Kosten für ein von Ihnen in Auftrag gegebenes Kfz-Gutachten. Des Weiteren werden auch die Kosten eines gegebenenfalls beauftragten Anwalts erstattet. Nehmen Sie Ihre Rechte beim Verkehrsunfall in Anspruch und sparen Sie dabei Geld!
Wo Ihr Fahrzeug repariert werden soll entscheiden nur Sie! Häufig empfiehlt Ihnen die gegnerische Versicherung eine Werkstatt. Sie sind jedoch nicht verpflichtet die Reparatur dort durchführen zu lassen. Ungeachtet dessen muss die gegnerische Versicherung die Kosten bei einem Haftpflichtschaden übernehmen.
Nach einem Verkehrsunfall dürfen Sie als Geschädigter frei wählen ob die Versicherung den Schaden fiktiv abrechnen soll oder ob Sie den Schaden in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Im Falle einer fiktiven Abrechnung zahlt die Versicherung Ihnen den Schaden aus, ohne dass Ihr Fahrzeug repariert wird.
Sie haben des Recht auf eine fachgerechte Abwicklung Ihres Unfallschadens durch einen kompetenten Anwalt. Ferner übernimmt die gegnerische Versicherung im Schadensfall die Kosten für einen Anwalt. Somit können Sie kostenfrei einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beauftragen, der Sie rechtlich absichert.
Für den Zeitraum der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Alternativ können Sie sich den Nutzungsausfall erstatten lassen. Möglicherweise lohnt sich ein Mietwagen jedoch nicht. Gerne beraten wir Sie hierbei und finden gemeinsam die passende Lösung.
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls haben Sie als Geschädigter das Recht, Ihren Kfz-Gutachter frei zu wählen. Hierdurch stellt man die Unabhängigkeit sowie die Neutralität des Kfz-Gutachtens sicher.
Infolge der angefallenen Wertminderung nach einem Unfallschaden, haben Sie Anspruch auf Erstattung dieser. Zur Feststellung der Wertminderung empfehlen wir Ihnen ein unabhängiges und neutrales Kfz-Gutachten bei uns in Auftrag zu geben.
Aufgrund des Haftpflichtschadens werden die Kosten für Ihren Kfz-Gutachter von der gegnerischen Versicherung getragen. Vorsicht jedoch bei Bagatellschäden, denn dann kann die Versicherung auf ein Gutachten verzichten.
Ihr Fahrzeug ist nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrtüchtig? Die Kosten für einen Abschleppdienst übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers vorausgesetzt es handelt sich um einen Haftpflichtschaden.
Wir sind im Großraum München, Fürstenfeldbruck, Dachau, Ebersberg, Landsberg a.L. bis in die Augsburger Region tätig und kommen auch gerne zu Ihnen.
Gutachter für Kfz-Schäden
Hermann-Löns-Str. 25
82216 Maisach
Email: info[at]kostenvoranschlag-muenchen.de
Telefon: +49 (0) 172 / 76543 44
Hier teilen wir Eindrücke unseres Arbeitsalltages.
Hier direkt zu facebook